Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietverträge

 

1.) Der Vermittler / Vermieter darf nach vorheriger Absprache mit dem Mieter das Mietobjekt betreten. Bei Gefahr in Verzug ( egal ob für andere Gäste oder das Mietobjekt ) darf der Vermittler das Objekt auch ohne Anwesenheit des Mieters öffnen und betreten.

 

2.) Der Vermittler / Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden für Straße bzw. Bauarbeiten, die er nicht selber zu vertreten hat. 

Der Mieter zahlt auch dann den vollen Preis, wenn er meint, das die Ferienunterkunft trotz Beschreibung seinen Vorstellungen nicht entspricht. Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler sind ausgeschlossen. 

 

3.) Führt ein Mangel des Ferienobjektes zu Sach- und Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter und anderen zum Aufenthalt in dem Mietobjekt berechtigten Personen für diese Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des Vermieters für ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist gleichfalls auf deren Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 

 

4.) Die in die Ferienunterkunft mitgebrachten Sachen gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne des §701 BGB. Ersatzansprüche gegen den Vermieter /  Vermittler können nur bei Nachweis grob fahrlässiger Vertragsverletzung geltend gemacht werden. Bei Verlust von Geld oder Wertsachen sind Ersatzansprüche auch bei Nachweis grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 

 

5.)Eventuelle Schäden/Mängel im Mietobjekt sind vom Mieter innerhalb von 24 Stunden beim Vermieter / Vermittler anzuzeigen. Für die Dauer des nicht vertragsgemäßen Zustandes des Ferienobjektes kann eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises erfolgen, sofern die Mängelbeseitigung nicht in angemessener Frist erfolgt. Die Minderung tritt nicht ein, wenn der Mieter den Mangel nicht sofort nach Bezug angemeldet hat. 

 

6.)Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Der Schuldner haftet für jede schuldhafte Beschädigung des Mietobjektes, die er, oder zum Aufenthalt im Mietobjekt berechtigte Personen verursachen. 

 

7.) Bereitgestellt Fahrräder, Bollerwagen oder Spielgeräte sind nicht Bestandteil des Mietvertrages. Die Nutzung geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Selbstverursachte Schäden sind dem Vermieter/Vermittler zu melden und auf eigene Kosten zu beheben. 

 

8.) Stellt der Eigentümer dem Mieter einen kostenlosen Internetzugang zur Verfügung, übernimmt dieser keine Haftung für die einwandfreie Funktion der Geräte sowie der Leistung des Providers. Schadensersatzansprüche wegen einer fehlenden Verbindung o. ä. sind ausgeschlossen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Aktivitäten im Internet während der vereinbarten Mietzeit. Der Provider speichert die Verbindungsdaten bis zu 6 Monaten, so dass ein etwaiger Aufruf strafrechtlich relevante Seiten nachvollziehbar ist.

 

9.) Der Mietvertrag kann seitens des Vermieters/Vermittlers infolge des Eintreffens von Fällen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die außerhalb des Einflussbereiches des Vermieters/ Vermittlers liegen, fristlos gekündigt werden. 

 

10.) Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform, ebenso eine etwaige Aufhebung dieser Schriftformklausel.